Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mario Moosbauer Einzelunternehmen · Stand Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mario Moosbauer Einzelunternehmen, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Auftraggebern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Gegenstand der Geschäftsbeziehung
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Strategie-, Marketing-, Werbe- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Amazon und künstliche Intelligenz. Dazu können unter anderem Analysen, Workshops, Kampagnenmanagement, Listing- und Werbetexte, Foto-, Video-, Rendering- und Content-Leistungen sowie die Koordination geeigneter Dritter gehören.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit Dritte eingebunden werden, darf der Auftragnehmer diese im eigenen Namen oder – nach Vereinbarung – im Namen des Auftraggebers beauftragen.
3. Leistungserbringung
Art, Umfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Workshops, Schulungen, Vor-Ort-Termine und sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitsort, Arbeitszeit und Vorgehensweise frei, soweit der Vertragszweck, vereinbarte Termine oder erforderliche Abstimmungen nichts anderes verlangen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Budgets vollständig und rechtzeitig bereit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sollen angeforderte Unterlagen und Daten innerhalb von 48 Stunden geliefert werden.
Für Werbekampagnen stellt der Auftraggeber die vereinbarten Werbebudgets und Plattformzugänge bereit. Angebote, Entwürfe und Freigabeanfragen sind grundsätzlich innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Produkte und Aussagen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Die rechtliche Prüfung geschäftlicher Aussagen, Produktangaben und Pflichtinformationen bleibt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Dienst- und Werkleistungen, Abnahme
Leistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Umsatz, Gewinn, Ranking, Reichweite oder Werbeeffizienz, ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als garantierter Erfolg vereinbart wurde.
Soweit im Einzelfall ein Werk geschuldet ist, hat der Auftraggeber dieses nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und innerhalb von zehn Tagen abzunehmen oder konkrete wesentliche Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung und wird das Werk produktiv genutzt, gilt es als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Zusammenarbeit und Systeme
Die Parteien stimmen sich über geeignete Kommunikations- und Projektmanagementsysteme ab. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm benannten Ansprechpartner erreichbar und entscheidungsbefugt sind.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Werbebudgets, Waren-, Produktions-, Versand-, Logistik-, Plattform- und Amazon-Gebühren sowie sonstige Fremdkosten sind nicht enthalten, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Vereinbarte Teilzahlungen bleiben unabhängig von der Abnahme anderer Teilleistungen fällig. Fehler, Sperren oder Änderungen bei Plattformen Dritter berühren den Vergütungsanspruch für vertragsgemäß erbrachte Leistungen nicht.
Reise-, Material- und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn sie vorab abgestimmt wurden oder zur vereinbarten Leistung erkennbar erforderlich sind.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen. Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung an verbundene Unternehmen oder beauftragte Dienstleister ist zulässig, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.
Bei Audio-, Bild- oder Videoproduktionen werden nur die Rechte übertragen, über die der Auftragnehmer verfügen kann. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Rohdaten, Arbeitsdateien, Methoden, Vorlagen, allgemeines Know-how und vorbestehende Bestandteile verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer darf allgemein nutzbare, nicht vertrauliche Erkenntnisse, Methoden und nicht kundenspezifische Bestandteile weiterverwenden. Eine Nutzung von Name oder Logo des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur im rechtlich zulässigen und vereinbarten Umfang.
9. Mängel und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Bei behebbaren Mängeln ist ihm zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, regelmäßig mindestens zehn Tage.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht für Ausfälle, Änderungen, Sperren, Datenverluste oder Fehlfunktionen von Amazon, Werbeplattformen, KI-Diensten oder anderen Drittsystemen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen und geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Zulässig bleibt die Weitergabe an Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen.
11. Aufbewahrung und Herausgabe
Projektunterlagen werden während der Vertragslaufzeit und grundsätzlich bis zu einem Jahr danach aufbewahrt, sofern keine längeren gesetzlichen Pflichten bestehen. Danach dürfen sie gelöscht werden. Auf Verlangen werden bereitgestellte Originalunterlagen zurückgegeben oder – soweit zulässig – gelöscht.
12. Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Der Auftragnehmer verarbeitet Kontaktdaten und projektbezogene Informationen insbesondere zur Vertragsanbahnung und -durchführung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag zum Ende des nächsten vollen Quartals gekündigt werden; der Auftragnehmer kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen, beauftragte Fremdleistungen und nicht mehr stornierbare Kosten sind zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt. Der Auftragnehmer darf den Vertrag bei Veräußerung oder Übertragung seines Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB können mit mindestens zwei Wochen Vorlauf in Textform angekündigt werden; für bereits geschlossene Verträge gelten sie nur, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.